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Abzocke in Premium Qualität

|14.10.2007|

Das schützenswerte Gut ...

Urheberrechte sind ein schützenswertes Gut. Dass daraus jedoch auch ein lukratives Business gemacht werden kann, belegen die Verwertungsgesell-
schaften bereits seit Jahren. Gezielt überziehen Sie Hersteller von Hardware und Komponenten mit Gerichtsverfahren, um direkt an der Quelle zu kassieren.

Zunächst wurde der Personalcomputer zu einem "Rundfunkempfänger" umgedeutet, damit er GEZ-pflichtig wurde. Zwangsweise Schlussfolgerung: Was er denn kann, wird er natürlich auch tun, der PC. Nämlich ganz zwanglos Musik, Fernseh- und sonstige Filme sowie auch (natürlich urheberrechtlich geschützte) Texte "kopieren".

Sind bereits Urheberrechtsabgaben für CD-Brenner (€ 7,21) und DVD-Brenner (€ 9,21) vereinbart, läuft nun die nächste Welle gegen den PC mit eingebauter Festplatte. Die Schiedsstelle beim Deutschten Patent- und Markenamt (DPMA) hat nun einen Vergleichsvorschlag vorgelegt. Mit der zentralen Aussage, dass "PCs mit eingebauter Festplatte erkennbar dazu bestimmt sind, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen", begründen die Schlichter eine Urheberrechtsabgabe von € 15,00. Dabei geht es jedoch nur um die Eigenschaft des PCs als Video-Vervielfältiger. Für das Kopieren von Texten stehen weitere € 12,00 zur Diskussion.

... scheint zu Lasten aller Beteilgten ...

Gestritten wird derzeit um eine rückwirkende Abgabenpflicht für die Jahre 2002 bis 2005, für welche die Hersteller für bereits verkaufte PCs zu zahlen hätten. Bei geschätzten 13 Mio. Stück ergibt das eine runde Summe von € 200 Mio. Werden alle bereits gezahlten und geforderten urheberrechtlichen Abgaben auf PCs, ergeben sich bis zu € 36,21 für jeden PC - allein für das Jahr 2005 würde dies einer Gesamtbelastung von € 330 Mio. für die Hersteller entsprechen.

Selbstverständlich ist, dass die Hersteller die Abgaben an den Endverbraucher weitergeben. Im gewerblichen Bereich könnte interessant werden, ob sich die Einkaufsgewohnheiten europäisch aufgestellter Firmen ändern, weg vom deutschen Markt. Denn innerhalb der EU gibt es diese Abgabenrangeleien nur in Deutschland.

... gehörig missbraucht zu werden.

Obwohl nur die großen Hersteller als Zielgruppe der Verwertungsgesellschaften ausgedeutet wurden, werden ggf. in Kraft tretende Abgaben-"Lösungen" dann für alle Marktteilnehmer gelten. Das heißt, dass dann alle PC-Hersteller in Deutschland damit rechnen müssen, von Gema, VG Wort, VG Bild und anderen Organisationen der Urheberrechtsinhaber mit ihren Forderungen konfrontiert zu werden. Dabei ist es unerheblich, ob im Jahr 100, 1.000 oder 10.000 PCs zusammengebaut werden. Der Marktanteil der System-Builder in Deutschland beträgt 40 bis 50 Prozent. Nach Inkrafttreten einer Vereinbarung dürfen die Rechteverwerter dann verlangen, dass jedes Systemhaus, jeder Systembuilder und jeder kleine Assemblierer offenlegt, wie viele Rechner seit 2002 gefertigt und in Deutschland verkauft worden sind. Anhand dieser Zahlen wird dann die Nachzahlung der fälligen Urheberrechtsabgaben errechnet.

Während die großen Hersteller bereits Rücklagen gebildet haben, ist dies bei den kleinen finanziell gar nicht möglich. Abgabennachforderungen von mehreren € 10.000 oder 100.000 dürften etliche Systembuilder in die Insolvenz treiben.

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