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Kontenabfrage - Stimmen

|23.05.2005|

Datenschutzbeauftragter zu Kontenabfrage

23.03.2005
Auch nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Rechtmäßigkeit von Kontenabfragen hält der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, seine Bedenken gegen das Gesetz aufrecht. "Meine verfassungsrechtlichen Zweifel sind nicht ausgeräumt worden", sagte er der "Berliner Zeitung". Schaar betonte, dass eine endgültige Grundsatzentscheidung des Gerichts noch ausstehe. Diese könnte anders ausfallen als das Eilurteil vom Mittwoch.

Völlige Durchleuchtung des Bürgers

23.03.2005
von Thomas Hillenbrand
Mit einem weit reichenden Gesetz hat Finanzminister Hans Eichel dafür gesorgt, dass Fiskus und Sozialbehörden ab April ohne Begründung die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers ausspähen dürfen. FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf der Regierung vor, sich von den Prinzipien des Rechtsstaates zu verabschieden.

anwalt.tv

24.03.2005
… Die Bundesregierung weist die Darstellungen und Einwände als überzogen oder falsch zurück. Generell müssten sich die «Ehrlichen» auch künftig nicht sorgen. Einschränkungen beim Recht auf «informelle Selbstbestimmung» müssten aber im Interesse der Allgemeinheit hingenommen werden. Dies sei bei der Verfolgung von Steuersündern der Fall. Unabhängig vom Juristenstreit könnte es technische Engpässe geben. Die Kreditbranche fürchtet, dass die Kapazitäten für einen umfangreichen Zugriff von BaFin und Bundesamt für Finanzen auf den Datenpool schon zum Start am 1. April nicht reichen.

Datenabfrage aus Neugier

18.02.2005
André Stahl/dpa
Trotz Entschärfung der rot-grünen Pläne zur Konten-Überwachung reißt die Kritik an dem Vorhaben nicht ab. Der Streit dreht sich darum, wieweit der Staat im Kampf gegen Steuerbetrug gehen darf, also ob der Zweck die Mittel heiligt. Der Bund der Steuerzahler sieht Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat, weil das Bank- und das Steuergeheimnis Löcher bekomme. Das Bundesfinanzministerium spricht von Panikmache.

Ab 1. April ist es den Finanzämtern erlaubt, ohne Anfangsverdacht Stammdaten eines Bankkunden zu ermitteln, darunter die Zahl seiner Konten und die zuständigen Kreditinstitute. Bevor die Regelung in Kraft tritt, errichtete die Bundesregierung mit Zustimmung der Opposition reuigen Steuersündern eine 'Brücke zur Steuerehrlichkeit', die ein Jahr und drei Monate genutzt werden konnte. Nach dem Auslaufen der Steuer-Amnestie Ende März müssen all jene, die Lohn oder sonstige Einkünfte zu versteuern haben, mit verstärkten Kontrollen auf Steuerehrlichkeit rechnen.

Der Gesetzgeber beschloss die Einführung der Kontoabfrage. Ein Blick auf den Kontostand ist nicht erlaubt. Erst wenn ein konkreter Betrugsverdacht vorliegt, kann das Finanzamt eine Offenlegung der Konten verlangen. Das ist auch heute schon erlaubt, wenn Ermittler jemanden begründet im Visier haben. Neu ist die generelle Zugriffsmöglichkeit. Auch Sozialämter, Bafög-Stellen und Arbeitsagenturen sollen Stammdaten bei allen inländischen Banken abfragen können.

Datenschützer und Banken laufen seit Monaten Sturm gegen das Projekt. Vor allem das Vorhaben, dass Bürger nicht informiert werden sollen, wenn der Staat sich über ihre Konten erkundigt hat, ist umstritten. Selbst der Bundesverband deutscher Banken betonte: 'Das ist ein Verfahren, bei dem sich der Gesetzgeber fragen sollte, ob er hier nicht engere Grenzen setzen müsste'. Die Koalition reagierte und änderte die Praxis. Nun sollen Bürger nachträglich informiert werden, wenn der Fiskus eine Kontoabfrage gestartet hatte. Eine vorherige Mitteilung mache keinen Sinn, heißt es bei Rot-Grün, aber auch der Union, die das Projekt generell unterstützt.

Bankkonten: "Wer schummelt, fliegt auf"

23.3.2005
von Berrit Gräber, Frankfurt
Der Staat kann ab 1. April verdächtige Bankkonten kontrollieren. Steuersündern und Sozialbetrügern soll es an den Kragen gehen.

Wer mogelt - ob absichtlich oder unwissentlich -, fliegt damit viel leichter auf als früher. Mehrere Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das umstrittene Gesetz lehnte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch ab.

Künftig gilt: Behörden können die Bankverbindungen der Bürger abfragen. Kein Inlandskonto bleibt mehr geheim. Die tatsächlichen Ersparnisse und Kapitalerträge werden für den Fiskus so transparent wie nie zuvor. So regelt es das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit". Die Gefahr, per Datenzugriff entdeckt zu werden, gilt allerdings nicht für Auslandskonten.

Datenschützer und Rechtsanwälte halten den umfassenden Einblick in Bankverbindungen für verfassungswidrig. Auch Hermann Burbaum, Chef der Volksbank Raesfeld, der seit zwei Jahren schon vehement gegen "gläserne" Konten kämpft, hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Konkreter Verdacht unnötig
Kritik üben auch Verbraucherschützer: "Die Bürger müssen sich darüber klar werden, dass kein konkreter Verdacht für eine Kontenabfrage da sein muss", sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Stiftung-Warentest-Zeitschrift "Finanztest". Jeder der etwa 60 Millionen Bankkunden in Deutschland kann dann jederzeit überprüft werden. "Man kann sich nicht dagegen wehren", sagt auch Norman Peters, Vorsitzender des Deutschen Steuerberaterverbandes. Erst im Nachhinein soll der Betroffene davon erfahren.

Zur elektronischen Abfrage berechtigt sind alle Behörden, die mit "Begriffen des Einkommensteuergesetzes" zu tun haben, heißt es im Gesetz. Das bedeutet: Finanz- und Sozialbehörden wie Sozialamt, Familienkasse, Arbeitsagenturen, Bafög-Stelle, Jugendamt oder Amt für Wohnungsförderung dürfen sich Daten von den geschätzten 500 Millionen Konten und Depots einholen. In Erfahrung gebracht werden kann dabei die Zahl aller Konten inklusive Kontonummern, Eröffnungsdatum sowie Verfügungsberechtigten. Auch die Daten gelöschter Konten sind drei Jahre lang abrufbar. Kontostände und -bewegungen können erst in einem zweiten Schritt aufgedeckt werden.

Was Kritiker bemängeln: Die Sachbearbeiter brauchen für ihre Anfragen weder eine Genehmigung vom betroffenen Bürger noch von Richtern, wie "Finanztest" betont. Bisher war das anders. Nur bei Verdacht auf Geldwäsche, zur Terrorismusbekämpfung oder im Rahmen eines Strafverfahrens war eine solche Überprüfung nach dem New Yorker Anschlag vom 11. September 2001 rechtens. Und dann auch nur durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Bußgeld- oder Strafverfahren könnten Folge sein
Stoßen Behörden auf Ungereimtheiten bei Steuerpflichtigen oder Empfängern von Sozialleistungen, müssen die Betroffenen mit Nachbohren rechnen. Schlimmstenfalls drohen der Verlust von Leistungsansprüchen und je nach Fall Bußgeld- oder Strafverfahren.

Schwierigkeiten können nach Ansicht Tenhagens tatsächlich "eine Reihe von Bürgern bekommen, die nicht immer alles so korrekt deklariert haben". Der meiste "Sprengstoff" sei aber für Rentner drin. Deren Steuerpflicht kann jetzt genau kontrolliert werden. Nicht offen gelegte Nebeneinkünfte wie Betriebsrenten, Mieten, Zinsen oder Privatrenten können zum Problem werden.

Bis zu 400.000 Rentner könnten von Nachforderungen des Fiskus betroffen sein, schätzt Dieter Ondraczek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Andere Experten gehen von deutlich mehr Ruheständlern aus, die wegen hoher Gesamteinkünfte schon früher hätten Steuern zahlen müssen, aber keine Steuererklärung abgaben, das Finanzamt im Unklaren ließen und damit schummelten - ob mit Absicht oder nicht.
© AP

Börsenzeitung: Ende offen

23.03.2005
Kommentar von Christoph Ruhkamp
zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zum erweiterten Kontenabruf durch die Finanz- und Sozialbehörden

Frankfurt (ots) - Das letzte Wort über den jüngsten Angriff des Gesetzgebers auf die informationelle Selbstbestimmung ist noch nicht gesprochen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum erweiterten Kontenabruf durch die Finanz- und Sozialbehörden haben die Verteidiger des Grundrechts zwar einen Rückschlag erlitten.

Dieser fällt jedoch bei genauer Betrachtung kleiner aus, als er im ersten Moment erscheinen mag. Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit und die neue Abgabenordnung treten zwar nun zum 1. April in Kraft und werden nicht per einstweilige Verfügung aufgeschoben. Das ist aber auch schon alles. Ob der automatisierte Kontostammdatenabruf in der gegenwärtigen Ausgestaltung als verfassungsgemäß gelten kann, darüber haben die obersten Richter noch gar nicht entschieden.

Vielmehr lassen die Richter im Urteil bereits anklingen, an welchen Stellen sie noch Bauchschmerzen haben. Man darf deshalb mit Nachbesserungen rechnen, die mindestens absolut sicherstellen, dass die betroffenen Bürger auf die Möglichkeit einer Kontenabfrage vorab hingewiesen und über den Vollzug im Nachhinein informiert werden. Dass dies das Minimum ist, hat selbst das Finanzministerium mit seiner nachgeschobenen Verwaltungsanweisung im Zuge des bisherigen Streits bereits implizit eingeräumt. Das Verfassungsgericht dürfte also fordern, dass die bloße Verwaltungsanweisung Teil des eigentlichen Gesetzes wird. Denn die jetzige Anweisung ist nur für die Finanzbehörden bindend, nicht aber für die Sozialbehörden.

Damit darf es aber nicht genug sein: Das Gesetz muss dem Bürger vielmehr zusätzlich explizit das Recht einräumen, vor dem Verwaltungsgericht gegen eine erfolgte Kontenabfrage und ihre Folgen vorzugehen. Außerdem müsste das Gesetz festlegen, dass die Kontenabfrage nur dann zulässig ist, wenn alle anderen Möglichkeiten der Behörden ausgeschöpft sind oder völlig aussichtslos erscheinen.

Am besten jedoch wäre es, wenn die Kontenabfrage überhaupt nur auf die von Staats wegen existenziell notwendigen Fälle beschränkt würde: Das wären Ermittlungen des Staatsanwalts wegen schwerer Straftaten oder Ermittlungen der Steuerfahndung – im Unterschied zur normalen Steuerfestsetzung durch das Finanzamt. Alle Hoffnung ruht nun auf den Verfassungsrichtern. Nur sie können noch das gläserne Konto verhindern.

Grünes Licht: Vernünftige Entscheidung

23.03.2005
Die allgemeine Empörung war weit überzogen. So liest sich jedenfalls der jüngste höchstrichterliche Beschluss über das geplante Gesetz zur Kontenabfrage. Eine vernünftige Entscheidung. Mit dem Totschlagargument der Verletzung des Bankgeheimnisses hatten Datenschützer und Steuerbrater die neuen Bestimmungen zu kippen versucht. Dabei konnten sie auf einen ganz natürlichen Reflex bauen:

Wer lässt sich schon gern von Fremden in sein Konto oder Depot schauen? Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Dass das Gesetz dazu gedacht ist, die Steuerehrlichkeit zu fördern und Sozialbetrügern das Handwerk zu legen, ging in der Diskussion beinah unter. Ein Blick in die Neuregelung verrät zudem, dass der „gläserne
Bankkunde“ mit der Realität nichts gemein hat. Denn zunächst einmal bekommen die Behörden nur die Stammdaten wie Namen und Anzahl der Konten zu Gesicht. Das Guthaben selbst bleibt tabu. Erst wenn sich aus dieser allgemeinen Abfrage handfeste Verdachtsmomente ergeben, wird der Betroffene stärker durchleuchtet. Wer die massenhafte Steuerhinterziehung beklagt, kann nicht so tun, als sei man dagegen machtlos. Schon deshalb ist der politische Ansatz für ein solches Gesetz gerechtfertigt. Sicher, zur Karlsruher Entscheidung haben auch die jüngsten Nachbesserungen des Finanzministeriums beigetragen. So darf ein Sachbearbeiter nicht wie ursprünglich geplant auf eigene Faust handeln. Nunmehr muss er den Kontenabruf bei seinem Vorgesetzten begründen. Zu fragen bleibt, warum solche Klauseln nicht gleich im Gesetzesentwurf standen. Das hätte uns viel Aufregung erspart.

Staat nimmt Bankkonten ins Visier

22.03.2005
Ab 1. April können sich Sachbearbeiter von Finanz- und Sozialämtern ohne besonderen Verdacht und ohne Genehmigung ganz legal einen Überblick verschaffen

Frankfurt/Main - Dem notorisch klammen Staat eröffnen sich ab dem 1. April ganz neue Möglichkeiten, Steuern einzutreiben. Dank des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit haben Finanzbeamte, Sozialämter, Bafög-Stellen und Arbeitsagenturen Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots. Per Knopfdruck erfahren sie, wo der Steuerzahler sein Geld bunkert und über welche Konten er Vollmachten hat.
Kontrolle? Fehlanzeige

Schon seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft beim Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismus oder andere Straftaten Konten abfragen. Pikant an der neuen Regelung ist, dass sich der Sachbearbeiter ohne besonderen Verdacht und ohne Genehmigung einen Überblick verschaffen kann. Und das mit ausdrücklicher Rückendeckung von Bundesfinanzminister Hans Eichel: „Es genügt (...), wenn aufgrund konkreter Momente oder aufgrund allgemeiner Erfahrungen ein Kontenabruf (...) angezeigt ist.“ Kontrolle? Fehlanzeige. Der Beamte braucht weder vom betroffenen Bürger, noch von seinem Chef oder einem Richter die Erlaubnis zum Schnüffeln.

Gläserner Bankkunde wird Realität

Ab April 2005 können Arbeitsämter, Finanzamt und auch Bafög-Stellen alle Kontendaten einsehen. Was eigentlich für Terrorbekämpfung und Verfolgung illegaler Finanzströme gedacht war, erweist sich immer mehr als Kontrollinstrument.

Ab dem 1. April 2005 steht allen öffentlichen Stellen, die mit "Begriffen des Einkommensteuergesetzes" zu tun haben, ein automatisiertes Kontenabfragesystem zur Verfügung. Laut "Stuttgarter Zeitung" werden dies im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und BAföG-Stellen sein. Ursprünglich war das umstrittene Abfragesystem zur Terrorbekämpfung eingeführt worden.

Auch gelöschte Konten werden gespeichert
Nach den Terror-Anschlägen des 11. September war das automatisierte Kontenabfragesystem eingerichtet worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können. Seither können Ermittler über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. In einem zweiten Schritt können die Ermittler nähere Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern.

Am 1. April 2005 tritt nun ein Abschnitt des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft, der den Kreis der zugangsberechtigten Behörden erweitert. Es sieht vor, dass auch die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen können, "wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht". Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die zuständige Behörde bei der Finanzbehörde beantragen, über das Bundesamt die Dateien abzurufen und weiterzuleiten.

Auch Arbeits- und Sozialämter können Einsicht nehmen
Wie die "Stuttgarter Zeitung" (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt, bedeutet dies konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie "Einkünfte", "Einkommen" oder "zu versteuerndes Einkommen" eine Rolle spielen. Damit können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen.

Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" wurde als Amnestie für Steuersünder beschlossen. Reuige Steuersünder können seit dem 1. Januar 2004 straffrei Schwarzgeld offen legen und es zu einem Satz versteuern, der unter dem normalerweise geltenden Tarif liegt. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2005, ab dem 1. April 2005 tritt der Teil des Gesetzes in Kraft, der den Behörden die Nutzung des automatisierten Kontenabfragesystem ermöglicht.

Bundesamt will eigenen Zugang zu Daten
Wie die Zeitung weiter schreibt, strebt das Bundesamt für Finanzen einen eigenen Zugang zu den Bankdaten an. Eine Projektgruppe erstelle derzeit ein Verfahren, das sich an Erfahrungen der Bafin orientiere. Die Kreditwirtschaft wehre sich aber dagegen: Die Banken mussten demnach bereits auf eigene Kosten den Bafin-Zugang erstellen, was Kosten von 105 Millionen Euro verursachte. (AP)

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