Update zum Signatur-Gesetz
Update zur Signatur
|25.10.2012|
Die GDPdU wurde geändert und der Abschnitt zur elektronischen Rechnung (Abschnitt II. Nr. 1) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit werden die bereits seit 01. Juli 2011 geltenden Erleichterungen beim Versand elektronischer Rechnungen auch in den GDPdU nachvollzogen. Qualifizierte elektronische Signaturen müssen nicht mehr verifiziert werden. Wichtig zu beachten:
1. Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln
2. Elektronische Rechnungen sind technologieneutral
3. Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten
4. Signatur und EDI sind weiterhin möglich
5. Jede Rechnung muss lesbar sein
6. Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten
7. Jede Rechnung muss aufbewahrt werden
8. Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden
9. Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation)
10. Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff (USt.-Nachschau)
Der Bundesverband BITCOM hat die wichtigsten Regeln in Merksätzen zusammengefasst:
Merksätze E-Rechnungen 2. Auflage 06/2015 [63 KB]