|26.06.2015| Die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme), die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung werden in den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) zusammengefasst.
Das BMF hat dazu am 14.11.2014 ein Schreiben veröffentlicht, welches die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammenstellt und damit für die im Unternehmen wichtige Rechtssicherheit sorgt. Das BMF Schreiben finden Sie ebenfalls in unserem Archiv-Bereich Dokumenten-Archiv.
|
 |
|